AGB´s Hundepension
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Betreuung in der Hundepension bei
gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund,
Inhaberin Saskia Rose,
Draisstraße 21, 76448 Durmersheim
1. Vetragsgegenstand
Die Hundepension von gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund übernimmt die Betreuung von Hunden gegen Entgelt gemäß den vertraglich vereinbarten Zeiträumen und Leistungen.
2. Aufnahmevoraussetzungen
Zur Aufnahme in die Hundepension :
• muss der Hund sozialverträglich gegenüber Menschen und allen Artgenossen sein • muss der Hund frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sein
• muss ein Rüde nach Geschlechtsreife hormongechippt oder kastriert sein
• darf eine Hündin nicht läufig sein oder während des Aufenthaltes werden
• muss der Hund über einen gültigen Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Tollwut, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten verfügen. Bitte Impfausweis oder Titerbestimmung mitbringen. Hunde ohne gültigen Impfschutz werden nicht angenommen.
• muss der Hund haftpflichtversichert sein (Nachweis auf Verlangen) Der Hundehalter versichert die Richtigkeit seiner Angaben
3. Eingewöhnung
Vor Antritt eines Aufenthaltes mit Übernachtung in der Hundepension bei gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund ist eine kostenpflichtige Eingewöhnung Voraussetzung. Bei Hunden, die nicht uneingeschränkt mit allen Artgenossen sozialverträglich sind oder in die Gruppenstruktur integrierbar sind, kann die Eingewöhnung jederzeit abgebrochen werden.
4. Betreuungszeiten & Leistungen
Die Betreuungsdauer, Fütterung und sonstige Leistungen werden individuell per Vertrag vereinbart. Die Hunde werden in einer Gruppe betreut. Einzelhaltung ist nicht möglich.
5. Rücktritt oder Abbruch der Betreuung
Bricht der Hundehalter die Betreuung vorzeitig ab, erfolgt keine Rückerstattung des Pensionpreises. Auch bei Hunden, die auf Verlangen eines Mitarbeiters von gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch Hund wegen eintretender Läufigkeit, Erkrankung oder Verhaltensauffälligkeit abgeholt werden müssen oder bei Hunden, die auf Grund eines nicht aktuellen Impfschutzes am Bringtag nicht angenommen werden können, wird der Pensionspreis nicht erstattet.
6. Haftung
Die Hundepension von gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Hundehalter haftet für alle durch seinen Hund verursachten Schäden. Während der Betreuung bei gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund werden die in Obhut genommenen Hunde fach – und artgerecht betreut, beschäftigt und versorgt. Dazu gehört auch der Kontakt zu Artgenossen in Gruppenhaltung. Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit bei gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund ein Restrisiko für Verletzungen, Unfälle, Erkrankunge, Entlaufen oder das Ableben des Hundes besteht. Die Hundebetreuung übernimmt hierfür keinerlei Haftung sofern keine grobe Pflichtverletzung besteht,
7. Krankheit/Notfälle
Bei Krankheit oder Verletzung des Hundes, die der sofortigen veterinärmedizinischen Konsultation bedürfen, wird ein Tierarzt aufgesucht. Die Wahl des Tierarztes obliegt den Mitarbeitern der Hundepension. Ist der Hundehalter oder eine von diesem für Notfälle angegebene Person nicht erreichbar, obliegt die Entscheidung jeglicher tierärztlichen/therapeutischen Konsultation und Behandlung für den erkrankten oder verletzten Hund allen Mitarbeitern von ROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund. Mit der Abgabe seines Hundes bei gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund, willigt der Halter darin ein, dass er alle Kosten für die in dieser Zeit evtl notwendig werdenden tierärztlichen/therapeutischen Maßnahmen trägt.
Der Hundehalter verpflichtet sich, vor Betreuungsbeginn eine separate OP- und Notfallvollmacht zu unterzeichnen. In dieser legt der Halter verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall durchgeführt werden dürfen (z. B. Wiederbelebung, Operationen, weiterführende Diagnostik oder lebensrettende Sofortmaßnahmen).
Die Mitarbeiter der Hundepension handeln im Notfall ausschließlich im Rahmen dieser Vollmacht und im Sinne des Wohlergehens des Hundes. Sollte keine eindeutige Entscheidung möglich sein, sind die Mitarbeiter berechtigt, alle aus tierärztlicher Sicht notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Lebens und der Gesundheit des Hundes zu veranlassen.
8. Reservierung, Zahlung und Stornierung
Die Reservierung eines Pensionsplatzes erfolgt ausschließlich durch Unterzeichnung eines Pensionsvertrages. 50% der Pensionskosten sind mit Reservierung fällig, der Restbetrag muss spätestens 21 Tage vor Betreuungsbeginn beglichen sein. Bei Stornierung des Pensionsaufenthaltes gelten folgende Regelungen:-bei Stornierung bis 36 Tage vor gebuchtem Pensionsbeginn beträgt die Gebühr 50 % vom Gesamtpreis, die Anzahlung wird somit einbehalten.-bei Stornierung ab 35 Tage vor gebuchtem Pensionsbeginn beträgt die Gebühr 80 % vom Gesamtpreis-bei Stornierung ab 21 Tage vor gebuchtem Pensionsbeginn beträgt die Gebühr 100 % vom Gesamtpreis
9. Datenschutz
Daten der Kunden werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Zahlung und internen Kommunikation gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt
Hier findest Du die AGB´s zur Hundepension und Hundetagesstätte von gROSEs Glück, Stand Juni 2026
AGB´s Hundetagesstätte
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Betreuung in der Hundetagesstätte bei
gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund,
Inhaberin Saskia Rose,
Draisstraße 21, 76448 Durmersheim
1. Vetragsgegenstand
Die Hundetagesstätte von gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund übernimmt die Betreuung von Hunden gegen Entgelt gemäß den vertraglich vereinbarten Zeiträumen und Leistungen.
2. Aufnahmevoraussetzungen
Zur Aufnahme in die Hundetagesstätte :
• muss der Hund sozialverträglich gegenüber Menschen und allen Artgenossen sein
• muss der Hund frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sein
• muss ein Rüde nach Geschlechtsreife hormongechippt oder kastriert sein
• darf eine Hündin nicht läufig sein oder während des Aufenthaltes werden
• muss der Hund über einen gültigen Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Tollwut, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten verfügen. Bitte Impfausweis oder Titerbestimmung mitbringen. Hunde ohne gültigen Impfschutz werden nicht angenommen.
• muss der Hund haftpflichtversichert sein (Nachweis auf Verlangen) Der Hundehalter versichert die Richtigkeit seiner Angaben
3. Eingewöhnung
Vor Antritt eines Aufenthaltes in der Hundetagesstätte bei gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund ist eine kostenpflichtige Eingewöhnung Voraussetzung. Bei Hunden, die nicht uneingeschränkt mit allen Artgenossen sozialverträglich sind oder in die Gruppenstruktur integrierbar sind, kann die Eingewöhnung jederzeit abgebrochen werden.
4. Betreuungszeiten & Leistungen
Die Betreuungszeiten, Fütterung und sonstige Leistungen werden entweder durch Buchung eines Monatsabos und bei Buchung einzelner Tage per Vertrag geregelt. Die Hunde werden in einer Gruppe betreut. Einzelhaltung ist nicht möglich.
5. Rücktritt, Fehltage oder Abbruch der Betreuung
Kommt ein Hund nicht zu seinen vereinbarten Terminen in die Hundetagesstätte, egal ob Abo oder Einzelbuchung , wird der Betrag nicht erstattet.
6. Haftung
Die Hundetagesstätte von gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Hundehalter haftet für alle durch seinen Hund verursachten Schäden. Während der Betreuung bei gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund werden die in Obhut genommenen Hunde fach – und artgerecht betreut, beschäftigt und versorgt. Dazu gehört auch der Kontakt zu Artgenossen in Gruppenhaltung. Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit bei gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund ein Restrisiko für Verletzungen, Unfälle, Erkrankunge, Entlaufen oder das Ableben des Hundes besteht. Die Hundebetreuung übernimmt hierfür keinerlei Haftung sofern keine grobe Pflichtverletzung besteht,
7. Krankheit/Notfälle
Bei Krankheit oder Verletzung des Hundes, die der sofortigen veterinärmedizinischen Konsultation bedürfen, muss der Hund umgehend vom Halter oder einer von diesem beauftragten Person abgeholt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Tierarzt durch die Mitarbeiter der Hundetagesstätte aufgesucht. Die Wahl des Tierarztes obliegt den Mitarbeitern der Hundetagesstätte. Ist der Hundehalter oder eine von diesem für Notfälle angegebene Person nicht erreichbar, obliegt die Entscheidung jeglicher tierärztlichen/therapeutischen Konsultation und Behandlung für den erkrankten oder verletzten Hund allen Mitarbeitern von ROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund . Mit der Abgabe seines Hundes bei gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund, willigt der Halter darin ein, dass er alle Kosten für die in dieser Zeit evtl notwendig werdenden tierärztlichen/therapeutischen Maßnahmen trägt.
8. Reservierung, Zahlung und Kündigung
Die Reservierung eines Platzes an einzelnen Tagen erfolgt schriftlich und Bedarf der Bestätigung von gROSEs Glück Kompetenzzentrum Mensch-Hund. Die Kosten müssen bis zur Abgabe des Hundes in der Hundetagesstätte entweder per Überweisung beglichen sein oder beim Bringen bar bezahlt werden. Die Buchung einer regelmäßigen Tagesbetreuung (ganztags, halbtags oder 2 Stunden Kindizeit) erfolgt ausschließlich über ein Monatsabo durch Zahlung per SEPA-Mandat spätestens zum 3ten eines Monats. Das Monatsabo läuft automatisch weiter und hat eine beidseitige Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
9. Datenschutz
Daten der Kunden werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Zahlung und internen Kommunikation gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt